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   OVG Sachsen, 10.04.2013 - 3 B 305/13   

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https://dejure.org/2013,50351
OVG Sachsen, 10.04.2013 - 3 B 305/13 (https://dejure.org/2013,50351)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.04.2013 - 3 B 305/13 (https://dejure.org/2013,50351)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. April 2013 - 3 B 305/13 (https://dejure.org/2013,50351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 3 Abs. 4
    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Abs 4 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2013 - 3 B 305/13
    Darüber hinaus ist eine Bindung nur dann zu bejahen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem selben Sachverhalt wie das Strafgericht und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt auszugehen hat (grundlegend BVerwG, Urt. v. 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, juris Rn. 11, 15 m. w. N.; Beschl. v. 1. April 1993 - 11 B 82/92 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 15. Juli 1988 a. a. O. Rn. 12) hat hierzu festgestellt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2010 - 10 S 256/10

    Zum Umfang der Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2013 - 3 B 305/13
    Diese Bindung steht nicht nur der Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern auch vorbereitenden Aufklärungsmaßnahmen wie der Anforderung eines Gutachtens entgegen (VGH BW, Beschl. v. 3. Mai 2010 - 10 S 256/10 -, juris Rn. 3 m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 13. September 2012 - 16 B 870/12, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 16 B 870/12

    Bindungswirkung des Absehens von einer auf § 69 StGB gestützten Entziehung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2013 - 3 B 305/13
    Diese Bindung steht nicht nur der Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern auch vorbereitenden Aufklärungsmaßnahmen wie der Anforderung eines Gutachtens entgegen (VGH BW, Beschl. v. 3. Mai 2010 - 10 S 256/10 -, juris Rn. 3 m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 13. September 2012 - 16 B 870/12, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2013 - 3 B 305/13
    Darüber hinaus ist eine Bindung nur dann zu bejahen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem selben Sachverhalt wie das Strafgericht und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt auszugehen hat (grundlegend BVerwG, Urt. v. 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, juris Rn. 11, 15 m. w. N.; Beschl. v. 1. April 1993 - 11 B 82/92 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
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